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Herausgabe der Urkunden Kaiser Friedrichs II.

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Die Urkunde als „Plakat des Mittelalters“ und als Recht setzender Text

Als „Plakat des Mittelalters“ bezeichnete der 2004 verstorbene Historiker Peter Rück die Urkunde, als „Medium der Herrschaftsrepräsentation“. Sie erfüllte damit zunächst eine rein visuelle Funktion:

Das Privileg stellte den Willen des Herrschers dar, symbolisierte aber auch seine Hoheit, seine „Maiestas“. Dies wurde in der Gestaltung der Urkunde, ihrem „Layout“, vor allem durch das Setzen zentraler Blickfänge erreicht.

Bei den Urkunden Friedrichs II., vor allem aus der Zeit seiner Herrschaft als Kaiser (1220–1250), unterscheidet man zwischen den feierlichen Privilegien und den Privilegien in gehobener Ausfertigung. Letztere sind einfacher gestaltet – ihnen fehlen einige der Elemente, die in den feierlichen Formen zu finden sind. Außerdem finden sich im Urkundenbestand Friedrichs II. ganz einfache, schmucklose Privilegien sowie Mandate.

Die rechtliche Funktion der Urkunden

Vom visuellen Aspekt ist die rechtliche Funktion zu trennen, also der Inhalt eines solchen Privilegs. Für die historische Forschung ist dieser Gesichtspunkt seit alters her der wichtigere:

Welche Rechte, welche Besitzungen werden gewährt oder bestätigt?
Was steht in einem solchen, in aller Regel lateinisch formulierten Urkundentext?

Die Diplomatik (Urkundenlehre) beziehungsweise das Projekt beschäftigt sich mit den Inhalten und Formen dieser Texte. Sie fragt nach der Institution „Kanzlei“, also nach den Arbeitskräften (Notaren), die diese Urkunden geschrieben und/oder verfasst haben und prüft die Echtheit jeder einzelnen Urkunde – „discrimen veri ac falsi“.

Innere Merkmale – Aufbau einer mittelalterlichen Königsurkunde

Inhaltlich ist ein Privileg meist nach einem bestimmten Schema aufgebaut. Die Diplomatik verwendet für diese einzelnen Abschnitte feste Termini, um deren Bedeutung klarer voneinander zu scheiden. Eine solche Untersuchung des eigentlichen Urkundentextes beschäftigt sich mit den inneren Merkmalen.