Das feierliche Privileg
Friedrich genehmigt und bestätigt in diesem feierlichen Privileg, dass Eberhard Erzbischof von Salzburg die frei gewordenen Vogteien zu (Reichen-)Hall, Petting, Saaldorf, Chiemgau und Sondergut nicht erneut vergeben hat, sondern diese für alle Zeiten in seinen Händen und den seiner Nachfolger verbleiben sollen. (Regesta Imperii V/1 Nr. 1806typo3/)
Der Inhalt der Urkunden des Mittelalters war stets die Essenz des Schriftstücks, doch der visuelle Aspekt gerade der „feierlichen Privilegien“ ist nicht zu unterschätzen. Er zeigt eine weitere, vom eigentlichen Rechtstext losgelöste Funktion: Das Privileg stellte den Willen des Herrschers dar und symbolisierte gleichzeitig seine Hoheit, seine „Maiestas“. Dies wurde im Layout der Urkunde vor allem durch das Setzen zentraler Blickfänge erreicht. Zu nennen sind hier insbesondere die Gestaltung des Herrschernamens im oberen sowie das sogenannte Herrschermonogramm im unteren Bereich des Privilegs.
Eine Vielzahl weiterer Auszeichnungselemente unterstützt diese zentrale Darstellung des Herrschers. Versetzt man sich um etwa 800 Jahre zurück, berücksichtigt die weitgehende Illiteralität dieser Zeit und stellt sich nun einen solchen „Rechtsakt“ vor, etwa im Sinne einer Übergabe des Privilegs, so ist nachvollziehbar, dass die dabei Anwesenden vor allem diese Zeichen sahen und verstanden: Der Herrscher ist in den Symbolen, in diesen monogrammatischen Zeichen anwesend!
Beschreibung der einzelnen Abschnitte
Chrismon
monogrammatische Invokation (Invocatio); Anrufung Gottes: Chrismon
Man nimmt an, dass die Setzung dieses Zeichens auf das Pauluswort zurückgeht, all unser Handeln im Namen Gottes zu beginnen. Das Chrismon findet sich – einfacher gestaltet – schon in den Urkunden der Merowingerkönige, erhielt aber seine C-förmige Gestalt erst in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts.
Elongata
extrem in die Vertikale, sehr eng geschriebene Auszeichnungsschrift
In aller Regel sind das Protokoll, also die verbale Invocatio und die Intitulatio, in dieser Auszeichnungsschrift gestaltet. Der Notar versucht meist, aus ästhetischen Gründen die gesamte erste Zeile auszufüllen. Die Elongata steht in der Tradition des salisch-staufischen Urkundenbildes.
Herrschername
In fettem, kapital-unzialem Mischalphabet.
Der zentrale Blickfang im oberen Teil der Urkunde – wie im unteren Teil das Herrschermonogramm – geht auf Traditionen der sizilisch-normannischen Urkunde zurück. Der erste Buchstabe, die Herrscherinitiale, ist oft vergrößert und mit Binnen- oder Außenverzierungen ausgeschmückt. Die galerieartige Übereinanderstellung der einzelnen folgenden Buchstaben entwickelt sich erst in der Kaiserzeit Friedrichs II.
Herrschermonogramm
(H- oder N-förmig); an den Schäften sind weitere Buchstaben angehängt, so dass der Name des Herrschers sowie sein Titel „herausgelesen“ werden können.
In diesem N-förmigen Zeichen finden sich die Buchstaben A, C, D, E, F, G, H, I, L, M, N, O, P, R, S, T, U und V, mit denen man „FRIDERICUS ROMANORUM IMPERATOR“ zusammenbauen kann. Zu Zeiten der Karolinger und Ottonen setzte der Herrscher noch einen eigenen Strich in das Herrschermonogramm als Zeichen seiner Eigenbeteiligung ein („Vollziehungsstrich“), doch ist dies unter den Staufern nicht mehr üblich.
Versalien
Zur Kennzeichnung von Sinn- bzw. Formularabschnitten
Siegel (Beglaubigungsmittel)
Für die Zeit Friedrichs II. nur noch „sigillum pendens“ (Hängesiegel), meist aus Wachs (in besonderen Fällen auch aus Gold = „Goldbulle“)
Signumzeile
Die Signumzeile ist Teil des Eschatokolls und wie die erste Zeile in Elongata, der verlängerten Auszeichnungsschrift, gestaltet. Bestandteil dieser Zeile ist das Herrschermonogramm.